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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.1989 - 3 Ws 850/88   

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OLG Düsseldorf, 06.02.1989 - 3 Ws 850/88 (https://dejure.org/1989,2246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.1989 - 3 Ws 850/88 (https://dejure.org/1989,2246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 1989 - 3 Ws 850/88 (https://dejure.org/1989,2246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 356
  • StV 1990, 118
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 07.01.1983 - 1 Ws 9/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1989 - 3 Ws 850/88
    Zudem ist neben der erfolgten Strafvollstreckung für die Beurteilung zu berücksichtigen, daß Taten geringeren Gewichts, wie Zufalls- oder Gelegenheitsdelikte, nicht unbedingt eine günstige Sozialprognose widerlegen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1983, 338).
  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283-LS; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356, OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302; Beschluß vom 10. Juli 2000 - 5 Ws 493/00 - std. Rspr.) anerkannt, daß die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG aaO und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2000 - 3 Ws 58/00

    Verlängerung der Bewährungszeit über fünf Jahre hinaus

    Keine Berücksichtigung findet die Vorschrift bei einer Verlängerung auf bis zu fünf Jahre; in diesem Rahmen können kurze Bewährungszeiten nach § 56 a StGB selbst ohne Vorliegen eines Widerrufsgrundes verlängert werden (OLG Celle StV 1987, 496 f.; OLG Düsseldorf StV 1990, 118; LK-Gribbohm, StGB 11. Aufl., § 56 f Rn. 32 f.).
  • OLG Jena, 15.01.2010 - 1 Ws 538/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit; Höchstfrist der

    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur wirkt sich die Schranke des § 56f Abs. 2 Satz 2 StGB - soweit es um die Bestimmung der zulässigen Gesamtdauer der Bewährungszeit geht - daher nur für die Verlängerung der Bewährungszeit über fünf Jahre hinaus aus (Senatsbeschluss vom 26.08.2005, Az.: 1 Ws 319/05, bei juris; OLG Stuttgart, OLGSt, StGB § 56f Nr. 38; OLG Oldenburg NStZ 1988, 502; OLG Celle StV 1987, 496, 497 und NStZ 1991, 206; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 346, 347; OLG Braunschweig StV 1989, 25; OLG Düsseldorf StV 1990, 118 und StV 1996, 218; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 330, 331; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56f Rdnr. 34; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 56f Rdnr. 17b; MüKo/Groß, StGB, § 56f Rdnr. 22).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1995 - 1 Ws 893/95
    Der Regelungsgehalt dieser Vorschrift geht unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte allein dahin, daß die Anwendung auf den Fall einer Verlängerung über das in 56 a Abs. 1 StGB bestimmte Höchstmaß hinaus beschränkt ist (OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, MDR 1990, 356 ; OLG Celle NStZ 1991, 206 ; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 8 zu § 56 f m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.10.2012 - 1 Ws 205/12

    Bewährungsverfahren: Verlängerung der Bewährungszeit im Bereich bis zu 5 Jahren

    Der Senat schließt sich der mittlerweile in der Rechtsprechung wohl überwiegend vertretenen Meinung an, dass die Vorschrift auf eine Verlängerung der Bewährungszeit im Bereich bis zu 5 Jahren nicht anwendbar ist ( OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. Juli 2008, 2 Ws 107/08; OLG Celle, Beschluss vom 22. Oktober 1990, 3 Ws 176/90; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 1989, 3 Ws 850/88; OLG Hamm, Beschluss vom 2. April 1990, 2 Ws 149/90; OLG Jena, Beschluss vom 15. Januar 2010, 1 Ws 538/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. November 1998, 4 Ws 235/98 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1995 - 1 Ws 965/95
    Überdies ist eine erneute Inhaftierung dann nicht sinnvoll, wenn dadurch inzwischen aufgebaute soziale und berufliche Bindungen und eine erfolgte oder begonnene Integration des Verurteilten, die als erhebliche Grundlagen zur wirkungsvollen Unterstützung einer dauerhaften Abkehr von einer kriminellen Vergangenheit anzusehen sind, gefährdet würden (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1991, 28 m.w.N. und StV 1990, 118 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.12.2001 - 2 Ws 311/01

    Mehrmalige Verlängerung einer Bewährungszeit anlässlich eines erneuten

    Damit waren die jeweils höchstmöglichen Bewährungszeiten von insgesamt jeweils vier Jahren und sechs Monaten zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses bereits abgelaufen, weil eine Verlängerung jeweils unmittelbar an die vorangegangene Bewährungszeit anschließt und nicht etwa erst mit der Entscheidung über eine Verlängerung zu laufen beginnt (OLG Celle StV 1990, 118 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1993 - 3 Ws 644/93
    Darüberhinaus ist eine erneute Inhaftierung dann nicht sinnvoll, wenn dadurch inzwischen aufgebaute soziale und berufliche Bindungen und eine erfolgte oder begonnene Integration des Verurteilten, die als erhebliche Grundlagen zur wirkungsvollen Unterstützung einer dauerhaften Abkehr von einer kriminellen Vergangenheit anzusehen sind, gefährdet würden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 14.10.1993 [3 Ws 584793], 2.8.1990 = StV 1991, 29 m.w.N. und 6.2.1989 = StV 1990, 118 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1995 - 1 Ws 893/95

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf der Bewährung bzw. Verlängerung der

    Der Regelungsgehalt dieser Vorschrift geht unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte allein dahin, daß die Anwendung auf den Fall einer Verlängerung über das in § 56a Abs. 1 StGB bestimmte Höchstmaß hinaus beschränkt ist (OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, MDR 1990, 356 ; OLG Celle NStZ 1991, 206 ; Dreher/ Tröndle a.a.O. Rdnr. 8 zu § 56f m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1993 - 3 Ws 584/93
    Darüberhinaus scheidet ein Widerruf der Strafaussetzung dann aus, wenn der Aussetzungszweck durch weniger einschneidende Maßnahmen nach § 56f Abs. 2 StGB ebenfalls erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2.8.1990, a.a.O. und vom 6.2.1989 = StV 1990, 118 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.04.1989 - Ws 29/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5479
OLG Bremen, 06.04.1989 - Ws 29/89 (https://dejure.org/1989,5479)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.04.1989 - Ws 29/89 (https://dejure.org/1989,5479)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. April 1989 - Ws 29/89 (https://dejure.org/1989,5479)
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  • StV 1990, 118
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